Zuschüsse
Der Rat der Stadt Borken hat am 12.07.2017 die folgenden Förderrichtlinien beschlossen:
Richtlinien über die Zuschussgewährung für Begegnungen im Rahmen der Städtepartnerschaften und für internationale Projekte
Die Stadt Borken unterhält Partnerschaften mit der dänischen Stadt Albertslund (1987), der Twinning Association aus Whitstable in Großbritannien (1987), der Stadt Mölndal in Schweden (1997), der Stadt Grabow in Mecklenburg-Vorpommern (1997), der Stadt Bolków in Polen (1997) und der Stadt Rícany in Tschechien (2017).
Sie fördert Begegnungen von Schülerinnen und Schülern, Vereinen, Organisationen u. ä. dieser Städte und Projekte, die vom Geist und Inhalt her das Ziel der europäischen Verständigung und Freundschaft haben. Die Kontakte und auch die Projekte sollen insbesondere die Bevölkerung der Städte zusammenführen.
Die Stadt Borken gewährt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel folgende Förderungen:
I. Reisekostenzuschüsse:
1. Die Stadt Borken gewährt für Begegnungen in den jeweiligen Partnerstädten für Schülerinnen und Schüler folgende Reisekostenzuschüsse:
vom 1. bis 3. Tag |
vom 4. bis 8. Tag |
|
Albertslund |
je 15,00 EUR |
je 7,50 EUR |
Whitstable |
je 15,00 EUR |
je 7,50 EUR |
Mölndal |
je 15,00 EUR |
je 7,50 EUR |
Bolków |
je 15,00 EUR |
je 7,50 EUR |
Grabow |
je 15,00 EUR |
je 7,50 EUR |
Rícany |
je 15,00 EUR |
je 7,50 EUR |
Erwachsene Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten die Hälfte der obenstehenden Beträge. Die An- und Abreise zählt jeweils als 1 Tag. Über den 8. Tag hinaus wird kein weiterer Zuschuss gewährt.
2. Begegnungen zwischen Einzelpersonen oder Familien sowie Urlaubsreisen werden nicht bezuschusst.
3. Der Zuschuss muss vor Antritt der Reise bei der Stadtverwaltung Borken schriftlich beantragt werden. Nach Durchführung der Maßnahme sind
- eine Liste mit vollständigen Anschriften der Teilnehmerinnen und Teilnehmer,
- ein detaillliertes Programm,
- ein Gruppenbild und ein kleiner Bericht für Marketingzwecke
als Nachweis vorzulegen.
4. Ein Rechtsanspruch wird durch diese Richtlinien nicht begründet.
5. Andere Fördermöglichkeiten übergeordneter Stellen müssen zuvor ausgeschöpft werden (Europa, Bund, Land, u. ä.). Höchstgrenze für den städtischen Zuschuss sind die Fahrtkosten.
6. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die eingereichten Anträge zu entscheiden.
II. Zuschüsse für internationale Projekte:
1. Die Stadt Borken fördert internationale Projekte, die dem europäischen Gedanken über die vorhandenen Städtepartnerschaften hinaus Rechnung tragen. Die Projekte müssen in einen überwiegenden Teil einen konkreten Bezug zu Europa und Borken haben. Projekte mit Nicht-EU-Staaten sind besonders zu begründen.
2. Normale Klassenfahrten in EU-Staaten außerhalb der Borkener Partnerstädte werden nicht bezuschusst.
3. Der Zuschuss muss bei der Stadtverwaltung Borken vor Beginn der Maßnahme schriftlich beantragt werden. Der Antrag muss ausführlich begründet werden.
4. Die Verwaltung wird ermächtigt, im Rahmen dieser Richtlinien und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über die eingereichten Anträge und die Höhe der Förderung zu entscheiden.
III. Berichterstattung:
Es wird regelmäßig in den politischen Gremien über die Inanspruchnahme der Förderungen berichtet.